Inhaberin: Heike Erdtmann Steuernummer: 128/5033/1364
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Finanzbuchhaltung
Die Finanzbuchhaltung ist einer von vier Bereichen des Rechnungswesens, zudem darüber hinaus noch die Kosten-
und Leistungsrechnung (Betriebsbuchhaltung), die Planungsrechnung und die betriebswirtschaftliche Statistik zählen.
Zum Führen von Büchern ist nach unserem Handelsgesetzbuch jeder Kaufmann verpflichtet.
Die Finanzbuchhaltung hat die Aufgaben, den jährlichen Erfolg des Unternehmens (Gewinn- und Verlustrechnung)
festzustellen und zu dokumentieren, den Unterschied zwischen Vermögen und Schulden (Bilanz) transparent
darzustellen und die betriebswirtschaftlichen Zahlen/Werte/Statistiken für dispositive Zwecke zu Verfügung zu stellen.
Das Buchen der laufenden Geschäftsvorfälle ist eines unserer Haupttätigkeiten.
Wir kümmern uns darum, dass die Belege ordnungsgemäß in einer aufeinander folgenden Weise gebucht und in der
Finanzbuchhaltung alle buchhaltungsrelevanten Belege im Umgang mit Kunden, Lieferanten, Banken und Behörden,
erfasst werden. Dieses erfolgt in chronologischer Reihenfolgen, z.B. pro Monat, pro Quartal oder pro Jahr. Zu diesen
Belegen gehören i.d.R. alle Ein- und Ausgangsrechnungen und Kontoauszüge. Dieses nennt man auch Grund- oder
Hauptbuch.
Daraus ergibt sich, dass es noch Nebenbücher geben muss.
Die bekanntesten Nebenbücher sind unter anderem die Debitoren (Kundenforderungen) und Kreditoren
(Lieferantenverbindlichkeiten). Aber es gibt auch noch weitere Nebenbücher wie z.B. Giftbücher, wenn damit der
Einkauf und die Abgabe an Dritte dokumentiert werden, und dieses gar vorgeschrieben ist.
Nach der erfolgten Inventur am Ende eines Geschäftsjahres wird durch den/ das Steuerberater/ Wirtschaftsprüfer/
Unternehmen im Rahmen des Jahresabschlusses durch die Gegenüberstellung von Vermögen und Verbindlichkeiten
eine Bilanz und durch den Vergleich von Aufwand und Ertrag die Gewinn- und Verlustrechnung erstellt.
Sowohl die Gewinn- und Verlustrechnung, als auch die Bilanz, dienen der Dokumentation und Kontrolle. Dieses für
interne und externe Interessenten. Bei den externen Interessenten handelt es sich überwiegend um die
Finanzverwaltung, die Sozialversicherungsträger und die örtlichen Kommunen. Mit internen Interessenten sind in
erster Linie die Abteilungs- und Geschäftsleitungen gemeint.